Auf einen Streich: Steuern sparen, Liquidität gewinnen und Mitarbeiter versorgen
Ihr Unternehmen kann bekanntlich zwischen verschiedenen Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung wählen. Bei bilanzierenden Unternehmen ist die betriebliche Alters-, Berufsunfähigkeits- und / oder Hinterbliebenen-Versorgung in Form der Pensionszusage (Direktzusage) weit verbreitet.
Die Pensionszusage ist ein (rechtsverbindliches) Versprechen des Arbeigebers, seinem Mitarbeiter zum Pensionsalter, bei Invalidität und im Todesfall den Angehörigen eine Versorgung aus betrieblichen Mitteln zu zahlen.
Die Stärken und Vorteile der Pensionszusage:
Der verbreitetste Fall ist die Pensionszusage der GmbH an ihre(n) Gesellschafter-Geschäftsführer, in Einzelfällen auch an Arbeitnehmer. Die Gesamtversorgung eines Geschäftsführers oder Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH kann selbstverständlich über die Kombination mehrerer Durchführungswege sichergestellt werden. Gerade bei ihm spielen jedoch steuerliche Voraussetzungen für die Anerkennung durch die Finanzbehörde eine bedeutende Rolle, hier u.a. auch die Frage der Angemessenheit. Der zur „Verfügung stehende“ Gesamtversorgungsrahmen ist dadurch vorgegeben. Durch eine Verteilung auf mehrere Durchführungswege wird bei durchdachter Gestaltung die Gesamtversorgung nicht erhöht.
Erfahrungsgemäß ist die Direktversicherung (als Grundbaustein) in Kombination mit der Pensionszusage für Gesellschafter-Geschäftsführer der ideale Durchführungsweg.
Die Rückdeckung der Leistungszusage
Mit der Verpflichtung und Zusage, die versprochene Leistung im Versorgungsfall an den Begünstigten zu zahlen, geht das Unternehmen auch Risiken ein:
Risiko 1: Das „Auffüll-Risiko“:
… wenn ein Leistungsfall vorzeitig eintritt (Invalidität, Tod). Die bis dahin gebildeten Pensionsrückstellungen sind dann sofort auf den Barwert der Versorgungsleistung aufzufüllen. Da die Differenz zwischen gebildeten Rückstellungen und Barwert der Zusage in den ersten Jahren sehr groß ist und die notwendige Einmalzuführung zu Lasten des Gewinns geht, kann das Geschäftsergebnis der GmbH unter Umständen erheblich belastet werden oder – ohne „Sicherheitsnetz“ - zum finanziellen „Kollaps“ der GmbH führen.
Risiko 2: Das „Auflösungsrisiko“:
… wenn die Versorgungsverpflichtung entfällt und die gebildeten Rückstellungen sofort in einem Betrag gewinnerhöhend aufgelöst werden müssen, was zu einer erhöhten Steuerbelastung führen kann.
Risiko 3 - für in der Vergangenheit getroffene Zusagen:
Zwischen Zusagen, die in der Vergangenheit getroffen worden sind, und heutigen Werten ergeben sich Differenzen. Diese Lücke muss erkannt und geschlossen werden !
Der Barwert der Rückstellungen, die nach den so genannten Heubeck´schen Tabellen gebildet wurde, war auch gleichzeitig der Kapitalbedarf, der zur Finanzierung der Pension benötigt wird. Aus diesem Grund wurden Rückdeckungen von Pensionszusagen oft in der gleichen Höhe wie dieser Rentenbarwert gewählt. Ausgehend von Biometrischen Risiken (Langlebigkeit etc.) definiert sich dieser Wert jedoch im Laufe der Zeit neu.
Diese Rückstellungen drücken lediglich einen theoretischen Kapitalbedarf aus, der aus den Vorschriften des § 6a des EStG hervorgeht, und bei dem die Zahlungsströme mit 6% netto Rechnungszins pro Jahr gerechnet wurden. Allein die Tatsache, dass 6% netto Rechnungszins pro Jahr im Betriebsvermögen eine Anlage von über 10% brutto p.a. erfordern und das die Lebenserwartung ständig steigt, hätte schon vor vielen Jahren jedem bewusst machen müssen, dass dies eine riskante Vorgehensweise ist.
Da nun auch noch viele Versicherer in den letzten Jahren ihre prognostizierten Ablaufleistungen deutlich reduziert haben, wird sehr oft noch nicht einmal dieser ohnehin schon zu niedrige Wert nach Heubeck erreicht, was im Endeffekt dazu führt, dass viele Geschäftsführer noch nicht einmal die Hälfte der Pension bekommen, die sie sich ursprünglich zugesagt haben.
Die Lösung für dieses Problem: Die Rückdeckungsversicherung der SIGNAL IDUNA
Die GmbH schließt bei der SIGNAL IDUNA eine Lebens- oder Rentenversicherung auf das Leben des zu Versorgenden ab. Tritt ein Versorgungsfall ein, zahlt die SIGNAL IDUNA die vereinbarte Versicherungsleistung an das Unternehmen aus.
Die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten und steuerlichen Auswirkungen der Rückdeckungsversicherung müssen individuell besprochen werden.
Die Vorteile der Rückdeckungsversicherung:
Wichtig ist – aus den oben beschriebenen Gründen - eine regelmäßige Prüfung bestehender Rückdeckungsversicherungen, damit eine Unterdeckung im Leistungsfall vermieden wird. Für viele Betriebe besteht hier ein großes Risiko, dessen sich viele Unternehmer nicht bewusst sind.
NEU: BilMoG für Geschäftsjahre ab 2010:
Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz - Überprüfung von Pensionszusagen dringend notwendig
Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) greift in die handelsrechtliche Bewertung von betrieblichen Pensionszusagen ein und macht die Rückdeckung von Pensionszusagen attraktiv. Unternehmen sind gezwungen, die Finanzierung und Risikoabsicherung ihrer betrieblichen Altersversorgung auf den Prüfstand zu stellen. Und damit darf nicht mehr lange gewartet werden, denn die Bilanzrechtsreform gilt bereits für Geschäftsjahre ab 2010 und stellt die Unternehmen vor große Herausforderungen.
Pensionszusagen müssen in der Handelsbilanz neu bewertet werden
Bisher konnten die Rückstellungen für Pensionszusagen mit dem steuerlichen Wert (gemäß § 6a EStG) auch in der Handelsbilanz angesetzt und es konnte eine so genannte „Einheitsbilanz“ erstellt werden. Dieser Bilanzansatz gibt den tatsächlichen Umfang der eingegangenen Pensionsverpflichtung jedoch nur unzureichend wieder. Der Grund: Das steuerliche Berechnungsverfahren schreibt trotz des derzeitig niedrigen Zinsniveaus einen festen Zinssatz von 6 Prozent vor (§ 6a EStG). Darüber hinaus dürfen zu erwartende Entwicklungen erst dann berücksichtigt werden, wenn sowohl das Ausmaß als auch der Zeitpunkt am Bilanzstichtag feststehen.
Ab 2010 sind in der Handelsbilanz eigenständige Berechnungsmethoden vorgeschrieben, während die Vorschriften für die Steuerbilanz unverändert bleiben. Damit ist die Erstellung der so genannten „Einheitsbilanz“ nicht mehr möglich.
In der Handelsbilanz müssen die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens realistischer dargestellt werden (§ 253 HGB). So sind sowohl künftige Entwicklungen, wie zu erwartende Lohn-, Preis- und Personalentwicklungen als auch ein von der Laufzeit der Verpflichtung abhängiger Marktzinssatz (wird von der Bundesbank festgestellt) bei der Bewertung der Pensionsverpflichtung zu berücksichtigen.
Die Pensionsrückstellungen auf der Passivseite der Handelsbilanz fallen in der Regel höher als bisher aus. Ohne gleichzeitige Erhöhung des Vermögens auf der Aktivseite führt das zu einer Verminderung des bilanziellen Eigenkapitals. Die Konsequenz: Es ist eine Abstufung im Bankenrating möglich. Je schlechter das von Kreditinstituten durchgeführte Rating ist, desto ungünstiger werden für das Unternehmen die Kreditkonditionen.
Unterfinanzierte Pensionszusagen belasten die Handelsbilanz mehr als bisher
Schon bisher weisen Pensionszusagen häufig Finanzierungsdefizite auf, weil entweder keine Rückdeckung der Versorgungsverpflichtung vorgenommen wurde, Rückdeckungsmodelle nach den steuerlichen Vorgaben konzipiert wurden oder es versäumt wurde, die Rückdeckung an geänderte Gegebenheiten wie längere Lebenserwartung oder veränderte Zinsentwicklung anzupassen. Die Unterfinanzierung einer Pensionszusage wird durch die realitätsnahe Bewertung in der Handelsbilanz nun transparent.
Rückdeckungsversicherung mit Verpfändung gewinnt an Attraktivität
Eine weitere Änderung durch BilMoG ist das Saldierungsgebot (§ 246 HGB). Die Verpflichtung eines Unternehmens (Rückstellungen) kann mit dem Vermögen, das dem Zugriff aller Gläubiger entzogen ist, saldiert werden. Eine an den Arbeitnehmer verpfändete Rückdeckungsversicherung gilt als so genanntes „Planvermögen“, dass mit den Rückstellungen verrechnet werden kann. Die Eigenkapitalquote liegt mit einer verpfändeten Rückdeckungsversicherung deutlich über dem Wert ohne Rückdeckung.
Unser Serviceversprechen
Sie erhalten von mir – in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unserer Hauptverwaltung – einen erstklassigen Service. Dazu gehören z.B.:
Auf Wunsch erhalten Sie von mir weiteres Informationsmaterial. Für ein Gespräch stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir auf.
Zusätzliche Informationen zur Pensionszusage erhalten hier auf meiner SIGNAL IDUNA Homepage.

Letztes Site-Update: 23. April 2012

