Zum Jahreswechsel auf 2012 wird es wieder zu einigen Neuerungen kommen, über die ich Sie hier in Kurzform informieren möchte.

 

Bereich Krankenversicherung

Neue Bemessungsgrenzen

Ab 2012 gilt in der Kranken- und Pflegeversicherung eine bundesweit einheitliche Beitragsbemessungsgrenze von 3.825 EUR (2011: 3.712,50 EUR). Bis zu dieser Einkommensgrenze werden Kassenbeiträge erhoben. Die bisherigen Unterschiede zwischen alten und neuen Bundesländern entfallen.

Wer sich privat krankenversichern möchte, muss ab 2012 die Versicherungspflichtgrenze von 50.850 EUR brutto p.a. erreichen (2011: 49.500 EUR).

Dual-Studenten sind versicherungspflichtig

Ab 2012 ist klargestellt, dass Teilnehmer an dualen Studiengängen (bei denen Berufsausbildung und Studium kombiniert werden) sozialversicherungsrechtlich den normalen Auszubildenden gleichgestellt sind. In allen Phasen ihres Studiums sind sie damit sozialversicherungspflichtig.

Neue Zuschuss-Regelungen

Wer privat kranken- und pflegeversichert ist, aber Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe bezieht, erhält ab 2012 die Zuschüsse zur privaten Versicherung nicht mehr ausgezahlt. Statt dessen werden diese vom Jobcenter direkt an den Versicherer überwiesen.

 

Bereich Pflegeversicherung

Höhere Leistungen in der Pflegeversicherung

In der Pflegeversicherung steigen die Pflegesätze. 2012 gibt es für die häusliche Pflege in Pflegestufe I 450 EUR (bisher 440 EUR), in Pflegestufe II 1.100 EUR (bisher 1.040 EUR) und in Pflegestufe III 1.550 EUR (bisher 1.510 EUR). Die besondere Grenze für Härtefälle von 1.918 EUR in der häuslichen Pflege bleibt unverändert, bei der stationären Pflege wird dieser Satz von 1.825 auf ebenfalls 1.918 EUR angehoben.

 

Bereich Gesetzliche Rentenversicherung

Neue Bemessungsgrenzen

Bei den gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherungen steigt die Beitragsbemessungsgrenze in den alten Bundesländern auf 67.200 EUR p.a. (2011: 66.000 EUR). In den neuen Bundesländern bleibt alles bei 57.600 EUR.

Der Beitragssatz zur Rentenversicherung von 19,9 Prozent wird auf 19,6 Prozent reduziert.

Das Renteneintrittsalter steigt auf 67 Jahre

Beginnend mit dem Jahr 2012 beginnt für Neurentner die stufenweise Anhebung des Rentenalters von 65 auf 67 Jahre.

Der Übergangszeitraum beträgt 18 Jahre: Zu Beginn verzögert sich der Rentenbeginn um je einen Monat je Geburtsjahrgang, später um zwei Monate. Beispiel: Wer 1947 geboren wurde, geht künftig mit 65 Jahren und einem Monat in Rente. Die weiteren Jahrgänge werden jeweils länger brauchen, bis sie ab Geburtsjahrgang 1964 erst mit 67 Jahren die Regelaltersrente erreichen.

Wer schon vor dem 1. Januar 2007 eine Vereinbarung über Altersteilzeit geschlossen hat, genießt Vertrauensschutz.

Als neue Leistungsart wird die Altersrente für besonders langjährig Versicherte eingeführt. Dazu müssen mindestens 45 Jahre mit Pflichtbeiträgen aus einer versicherten Beschäftigung, selbstständigen Tätigkeit oder Kindererziehungszeit bei Kindern bis zehn Jahre vorliegen, um weiterhin mit 65 Jahren ohne Abschläge in den Ruhestand eintreten zu können.

Ob man nicht aus betrieblichen oder gesundheitlichen Gründen schon wesentlich früher in Rente muss, bleibt dabei natürlich außer Acht.

 

Bereich Betriebliche Altersvorsorge

Höchstgrenze für die steuerfreie Beiträge steigt

Beiträge zu Direktversicherungen und Pensionskassen sind nach § 3 Nr. 63 EStG bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung steuerfrei. Da die Beitragsbemessungsgrenze in 2012 auf 67.200 EUR angehoben wird, können nun jährlich 2.688 EUR (mtl. 224 EUR) zuzüglich 1.800 EUR (soweit § 40b a.F. EStG nicht genutzt wird) steuerfrei in eine Direktversicherung oder Pensionskassenversorgung eingezahlt werden. Die steuerliche Höchstgrenze gilt sowohl für die alten als auch für die neuen Bundesländer.

 

Bereich private Altersvorge

Änderungen bei den Riester-Verträgen

Jeder Sparer muss bei seinem Riester-Vertrag zukünftig einen Sockelbetrag von 60 EUR einzahlen, sonst entfallen Zulagen oder Steuervorteile. Die bisher möglichen beitragsfreien Ehegattenverträge, auf die nur Zulagen flossen, werden abgeschafft.

Besondere Bedeutung hat dies z.B. für Selbständige, die bisher durch den rentenversicherungspflichtigen Ehegatten einen „Null-Vertrag“ führen konnten, auf den Sie – ohne eigene Beiträge – trotzdem in den Genuss der Grundzulage kamen. Diese Null-Verträge müssen ab 2012 mit mindestens 60 EUR Jahresbeitrag bespart werden – was aber noch immer ein gutes Geschäft ist: Für 60 EUR Eigenbeitrag gibt’s dann auch weiterhin 154 EUR Grundzulage geschenkt.

Der Sonderausgabenabzug beim Sockelbetrag ist nur im Vertrag des unmittelbar Zulagenberechtigten möglich, sofern der Höchstbetrag von 2100 EUR nicht ausgeschöpft ist. Der mittelbar begünstigte Ehegatte (z.B. der Selbständige) hat keinen eigenen Anspruch auf Sonderausgabenabzug.

Wer in der Vergangenheit keinen oder einen zu niedrigen Eigenbeitrag geleistet hat, darf die fehlenden Beiträge bis zum Beginn der Auszahlungsphase nachzahlen, um sich die Förderung zu sichern. Sinnvoller ist es natürlich, den empfohlenen Eigenbeitrag übers Jahr hinweg einzuzahlen (Zinseszins-Effekt).

Höherer Sonderausgabenabzug für Rürup-Sparer

Für Rürup-Sparer erhöht sich 2012 die mögliche Sonderausgabenabzugs-Grenze. Sie beträgt jetzt 74 Prozent der Beitragszahlungen bis maximal 20.000 EUR (Ledige) bzw. 40000 EUR (Verheiratete), jeweils abzüglich geleisteter Rentenversicherungsbeiträge. Ein Ehepaar z.B. könnte damit bis zu 29.600 Euro als Sonderausgabe geltend machen.

Höheres Mindestalter bei Lebens- & privaten Rentenversicherungen

Bisher waren Lebens- und Rentenversicherungen dahingehend steuerlich begünstigt, dass 50% der Erträge (bei Kapitalauszahlung) steuerfrei blieben bzw. die Rente nur mit dem günstigen Ertragsanteil besteuert wurden, WENN die Leistung nicht vor dem 60. Lebensjahr erfolgte. Dieses Mindestalter wird ab 2012 von 60 auf 62 Jahre angehoben.

Senkung des Garantiezins für Neuverträge ab 2012

Die Garantieverzinsung für ab 2012 neu abgeschlossene Policen sinkt beim Sparanteil von 2,25 Prozent auf künftig 1,75 Prozent. Bestehende Verträge bleiben von dieser Regel allerdings ausgenommen, für sie gilt für die gesamte Vertragsdauer der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Garantiezins. Damit wird es noch „unattraktiver“, bestehende „Altverträge“ zu kündigen.

Unisextarife kommen ab 21.12.2012

Laut EU-Richtlinie müssen Versicherer spätestens ab 21. Dezember 2012 für Männer und Frauen die gleichen Beitragssätze verlangen. Das gilt aber nur für Neuverträge. Die sogenannten Unisextarife werden sich in der Praxis nach Meinung von Experten vor allem in steigenden Tarifen für Männer in der privaten Renten- und Krankenversicherung auswirken, denn sie zahlen bislang aufgrund ihrer geringeren Lebenserwartung niedrigere Beiträge als Frauen.

 

Bereich Soziales & Steuern

Bessere Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten

Kinderbetreuungskosten können ab nächstem Jahr auch dann abgezogen werden, wenn Eltern nicht die bisher geltenden persönlichen Anspruchsvoraussetzungen wie Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Krankheit oder Behinderung erfüllen.

Kindergeld für volljährige Kinder

Ist Ihr Kind noch nicht älter als 25 Jahre und befindet sich noch in einer Erstausbildung oder in einem Erststudium, erhalten Sie ab 2012 auf Antrag von der Familienkasse unabhängig von der Höhe der Einkünfte und Bezüge des Kindes Kindergeld.

Befindet sich Ihr Kind in einer Zweitausbildung oder befindet sich in einem Zweitstudium, erhalten Sie als Eltern nur noch dann Kindergeld, wenn die wöchentliche Arbeitszeit in einem Nebenjob nicht mehr als 20 Stunden beträgt. Wird die wöchentliche Arbeitszeit einmal überschritten, ist ab 2012 nicht das Kindergeld für das ganze Jahr verloren, sondern nur für diesen Monat.

Haben Sie für Ihr volljähriges Kind in den vergangenen Jahren kein Kindergeld mehr erhalten, weil dessen Einkünfte und Bezüge über der bisher geltenden Grenze von 8.004 EUR lagen, erhalten Sie ab 2012 auf Antrag von der Familienkasse wieder Kindergeld ausbezahlt!

Gebühren für steuerliche Auskünfte

Wer von seinem Finanzamt eine verbindliche Auskunft in steuerlich relevanten Sachverhalten beantragt, muss dafür ab 2012 in Bagatellfällen keine Gebühr mehr bezahlen. Als Bagatelle wird ein Gegenstandswert von bis zu 10.000 Euro angesehen.

 

Neues in 2012

 

 

Letztes Site-Update: 20. Februar 2012

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