Kapitallebensversicherung – frischer Wind für einen Klassiker
Das Alterseinkünftegesetz hat bei Verträgen, die ab 2005 abgeschlossen werden, die steuerfreie Auszahlung der Erlebensfall-Leistung zwar eingeschränkt, aber nicht abgeschafft. Immerhin sind 50% der Erträge weiterhin einkommenssteuerfrei (Voraussetzung: mindestens 12 Jahre Versicherungsdauer, Alter bei Ablauf mindestens 60 Jahre).
Für die Medien war und ist das dennoch Grund genug, die Beerdigungsglocken für dieses sehr beliebte Produkt zu läuten. Das Glockengeläut ist inzwischen verstummt, Sachlichkeit ist wieder eingekehrt. Und die sieht gar nicht so schlecht aus. So hat der „map-report“ auf die Frage, „ob sich denn eine Kapitallebensversicherung aufgrund der steuerlichen Neubehandlung jetzt noch lohne“ durch eine entsprechende Untersuchung folgendes herausgefunden:
Langlaufende Kapitallebensversicherungen haben bei der neuen 50%-igen Besteuerung nur Renditeeinbußen von weniger als einem Prozent zu erwarten. Selbst bei einem hohen Jahreseinkommen von 50.000 EUR brutto und hoher Versicherungssumme liege die Renditeeinbuße bei nur 0,6 bis 0,8 Prozent. Bei geringeren steuerpflichtigen Einkünften (insbesondere im Alter) und kleineren Versicherungssummen wird die Einbuße sogar noch geringer ausfallen.
Eine solch geringe Einbuße dürfte zu verschmerzen sein und sorgt letztlich immer noch für eine attraktive Gesamtleistung. Eine alternative Geldanlage, z.B. ein Bankprodukt, müsste eine deutlich höhere Verzinsung erwirtschaften, um die gleiche Rendite nach Steuern zu erzielen (Sparerfreibeträge bereits anderweitig ausgeschöpft).
Und dabei gibt es in der Kapitallebensversicherung noch zusätzliche Vorteile „obendrauf“:
So verwundert es nicht, dass die Kapitallebensversicherung nach einer Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach (IfD Allensbach) weiterhin eine hohe Wertschätzung genießt.
Hinzu kommen noch weiterhin vorhandene Möglichkeiten als
Informationen zur Anlage einer Einmalzahlung (z.B. der Ablaufsumme einer Lebensversicherung) erhalten Sie hier.
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Letztes Site-Update: 23. April 2012

