Gebäude-Schutz-Programm (GSP)
Ob Verwaltungs- oder Handelsgebäude (auch ähnliche Betriebe) - die Erfahrung zeigt: Große Gebäude sind nicht zwangsläufig besser versichert. Schmerzhafte Deckungslücken zeigen sich meistens erst im Schadenfall.
Die TOP FIVE der häufigsten Deckungslücken:
- Erweiterte Elementargefahren
Muss man dazu eigentlich noch etwas sagen, angesichts der nunmehr jährlichen Wetterkapriolen? Immer häufiger trifft es (vermeintlich) sichere Gebäude. Dieser Schutz muss dem Kunden nachdrücklich empfohlen werden.
- Mietverlust
Ist das Gebäude nach einem versicherten Schaden nicht mehr nutzbar, dann fehlen die Mieteinnahmen. Der daraus entstehende Schaden (ist oft gar nicht versichert) sollte vorsorglich für zwei Jahre abgesichert werden. Besonders nach größeren Schäden kommt es bei Gewerbegebäuden zu erheblichen Wiederaufbauverzögerungen.
- Ableitungsrohre, Graffiti, Glas, böswillige Beschädigung...
Neben den bekannten Gefahren wie Feuer, Leitungswasser und Sturm/Hagel gilt es auch die erweiterten Deckungen zu überprüfen, damit der Kunde einen umfassenden Versicherungsschutz hat.
- zusätzliche Kosten
Oft sind die Pauschaldeklarationen lückenhaft oder wichtige Positionen wie Sachverständigenkosten oder Kosten für die Dekontamination von Erdreich mit Selbstbehalten versehen.
- Unterversicherung
Eine gekürzte Entschädigung, weil die Versicherungssumme nicht ausreichend bemessen ist, führt im Schadenfall zu unnötigen Streitigkeiten. Oft fehlen in den Verträgen eine beitragsfreie Vorsorge und die Vereinbarung eines Unterversicherungsverzichts.
Was ist und bietet GSP?
Das Gebäude-Schutz-Programm (GSP) ist die ideale Anschlussdeckung für Gebäude, die Einzelhandels- oder Verwaltungsbetrieben dienen.
Das GSP bietet Versicherungsschutz für Gebäude mit einer Versicherungssumme von 7 Mio. EUR bis 15 Mio. EUR über verschiedene Gefahrenbausteine als vereinfachte Industrie-Versicherung.
Mitversichert sind (im Rahmen der Versicherungssumme außerhalb der Pauschaldeklaration):
- Fernsprech-, Gas-, Wasser- und elektrische Anlagen, auch wenn diese fremdes Eigentum sind
- Gebäudezubehör innerhalb des Gebäudes, soweit es nicht durch eine Inhaltsversicherung gedeckt wurde (z.B. Einbaumöbel)
- in der Leitungswasserversicherung: Schwimmbecken, die sich innerhalb des Gebäudes befinden und wasserführende Fußboden-/Wand- und Deckenheizungsanlagen
- in der Sturmversicherung: Sonnenkollektoren
Pauschaldeklaration zum Gebäude-Schutz-Programm (gilt nicht für Rohbau-/Umbaurisiken)
Zusätzlich zur Versicherungssumme sind nachstehend aufgeführte Risiken summarisch in einer Position bis zur Höhe von 3 Mio. EUR versichert:
Feuer-, Leitungswasser- , Sturm-/Hagel-, Erweiterte Elementarversicherung:
- Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs-, Schutzkosten, in der Feuerversicherung auch Feuerlöschkosten
- Abbruch-, Aufräumungs-, Abfuhr- und Isolierkosten für radioaktiv verseuchte Sachen
- an der Außenseite des Gebäudes angebrachte Antennenanlagen, SAT-Schüsseln, Markisen, Leuchtröhrenanlagen, Schilder,
- Transparente, Überdachungen, Schutz- und Trennwände, außerdem elektrische Freileitungen, Ständer, Masten und Einfriedungen,
- Schaukästen, Vitrinen und Werbeträger auf dem Versicherungsgrundstück, soweit nicht über eine Spezialversicherung Versicherungsschutz besteht
- Mehrkosten infolge behördlicher Auflagen / Wiederherstellungsbeschränkungen
- Mehrkosten durch Preissteigerungen zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalls und der Wiederherstellung oder
- Wiederbeschaffung (Preisdifferenz-Versicherung)
- Kosten zur Dekontamination von Erdreich (Selbstbeteiligung 10 %)
- Gebäudebeschädigungen, die dadurch entstehen, dass ein unbefugter Dritter in das Gebäude einbricht, einsteigt oder eindringt.
Feuerversicherung:
- Schäden an Räucher-, Trocknungs- und ähnlichen Erhitzungsanlagen, wenn der Brand innerhalb der Anlage ausgebrochen ist (Nutzwärmeschäden); der Inhalt ist nicht mitversichert
- Überspannungsschäden durch Blitz unter Einschluss von Folgeschäden
- Schäden durch Implosion (eine plötzliche Zerstörung eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdrucks)
- Anprall durch Kraft- und Schienenfahrzeuge (Abschnitt A § 3 ECB 2008)
- Leitungswasserversicherung
- Armaturen
- Flüssigkeitsverlust infolge Rohrbruch (Medienverlust)
- Schäden durch Wasser aus Aquarien und Wasserbetten
Leitungswasser-Versicherung:
- Armaturen
- Flüssigkeitsverlust infolge Rohrbruch (Medienverlust)
- Schäden durch Wasser aus Aquarien und Wasserbetten
- Schäden durch Wasser aus Regenabflussrohren, die innerhalb des Gebäudes verlegt sind
Sturm-/Hagel-Versicherung:
- Aufwendungen für das Entfernen von durch Sturm umgestürzter Bäume vom Versicherungsgrundstück
Zusätzlich sind bis zu den genannten Entschädigungsgrenzen beitragsfrei mitversichert:(gilt nicht für Rohbau-Feuerversicherung und Umbau-Risiken)
in der Feuer-, Leitungswasser-, Sturm-/Hagel-/ Erweiterte Elementarversicherung:
- Sachverständigenkosten auf Erstes Risiko, soweit der entschädigungspflichtige Schaden 25.000,- EUR übersteigt. (Ziffer II.2.2)
- Selbstbeteiligung 20 % Entschädigungsgrenze 20.000,- EUR
in der Feuerversicherung:
- Schäden durch innere Unruhen, böswillige Beschädigung, Streik oder Aussperrung, Rauch, Überschalldruckwellen (Abschnitt A 2 + 3 ECB 2008)
- Selbstbeteiligung 1.000,- EUR Entschädigungsgrenze 50.000,- EUR
in der Leitungswasserversicherung: Schäden durch Rohrbruch oder Frost an Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren:
- die auf dem Versicherungsgrundstück verlegt sind, jedoch nicht der Versorgung versicherter Gebäude dienen (Entschädigungsgrenze auf Erstes Risiko 6.000,- EUR),
- die außerhalb des Versicherungsgrundstücks verlegt sind, soweit der Versicherungsnehmer zur Unterhaltung der Anlagen verpflichtet ist (Entschädigungsgrenze auf Erstes Risiko 6.000,- EUR)
in der Glasversicherung (Entschädigungsgrenze jeweils 2.000,- EUR):
- Sonderkosten für Gerüste, Kräne, Beseitigung von Hindernissen
- Entschädigung für Anstriche, Malereien, Schriften, Verzierungen, Folien
- Entschädigung für Umrahmungen, Beschläge, Mauerwerk, Schutz- und Alarmeinrichtungen
und zusätzlich zur Feuer-Rohbauversicherung
- Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs-, Schutzkosten, in der Feuerversicherung auch Feuerlöschkosten
- Entschädigungsgrenze: 10 % der Versicherungssumme
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Das Gebäude-Schutz-Programm bietet umfassende Risikodeckung zu einem günstigen Beitrag. Zur Risikobeurteilung und Angebotserstellung ist ein Vor-Ort-Gespräch erforderlich. Eine Vorschlagserstellung per Internet ist nicht möglich.
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Letztes Site-Update: 23. April 2012