Bodenkasko-Versicherung

zur Absicherung von Umwelt-Eigenschäden!

(bis 100.000 Liter Heizöl / wenn schadenursächliche Anlagen bereits in der Umwelt-Haftpflicht-Versicherung mitversichert sind)

Wenn aus versicherten Anlagen (wie Heizöltanks, Ölfässern, Farblagern, Fett- und Ölabscheidern) Stoffe austreten, kommt es in der Regel auch zur Kontamination des eigenen Grundstücks. Vielen ist nicht bewusst, dass für solche Umwelt-Eigenschäden kein Versicherungsschutz besteht. Noch immer sind viele Kunden der Meinung, dass z.B. bei einem Austritt von Öl aus seinem Tank der volle Schaden ersetzt wird.

VORSICHT – IRRTUM ! Ersetzt wird zwar über die Umwelthaftpflichtdeckung der Drittschaden (z.B. beim Nachbarn), nicht aber die Kontamination und alle damit verbundenen Kosten eigener, gemieteter, gepachteter oder geleaster Betriebsgrundstücke. Sie können dafür von der Behörde aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften zur Dekontamination und Sanierung verpflichtet werden, auch ohne dass anderen ein Schaden entstanden ist.

Wenn Sie diese Kosten zur Beseitigung von Kontaminationen des Erdreichs, zu Untersuchung und Austausch des Erdreichs, Sanierungsüberwachung, Aushub-Deponierung, Wiederauffüllung und Grundstücksherrichtung, Sicherung und Rettung über die Bodenkasko-Versicherung (mit-) versichern möchten, nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf.

 

Bodenkasko

 

 

Letztes Site-Update: 23. April 2012

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