Sie fühlen sich fit, jung und leistungsfähig. Man kann Sie nur beglückwünschen. Berufsunfähigkeit wird für Sie vermutlich kein aktuelles Thema sein. Die trifft doch nur die anderen - meinen Sie. Falsch. Das Risiko, eine Berufskrankheit zu erleiden, ist viel höher als allgemein angenommen. Die Statistik sagt: Jeder 3. Arbeitnehmer und jeder 5. Angestellte wird im Laufe seines Berufslebens berufsunfähig-mehr als 200 000 Arbeitnehmer jährlich!

Ohne Berufsunfähigkeits-Versicherung droht dann der soziale Absturz, denn die gesetzliche BU-Rente reicht oft nicht aus, den Einkommensverlust zu decken. Da staatliche Hilfen erheblich reduziert wurden, bedeutet dies für immer mehr Bundesbürger die finanzielle Bedrohung ihrer Existenz.

Waren früher häufig Arbeitsbedingungen die Ursache, so sind es heute zunehmend Zivilisationskrankheiten wie z.B. Psyche, Herz- und Kreislaufkrankheiten und “orthopädische“ Erkrankungen.

Warum Sie jetzt privat vorsorgen sollten...

Wie Sie sicherlich der Presse entnommen haben, wurde die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente in der bisher bekannten Form abgeschafft und durch die Erwerbsminderungsrente ersetzt. Die Unterstützung des Staates bei Berufsunfähigkeit wurde massiv eingeschränkt, sodass staatliche Leistungen bei weitem nicht mehr ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard halten zu können! Das bedeutet für jeden Einzelnen, dass bei Berufsunfähigkeit eine erhebliche Versorgungslücke entstehen kann.

 

So sehen die Auswirkungen der Rentenreform 2001 dazu aus:

Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente (EMR)

Was zahlt der Staat bei Erwerbsminderung ?

Die volle Erwerbsminderungsrente gibt es nur, wenn Sie weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten können, egal in welchem Beruf.

Die halbe Erwerbsminderungsrente gibt es nur, wenn Sie weniger als 6 Stunden am Tag aber mehr als 3 Stunden am Tag arbeiten können. Wobei es vollkommen egal ist, in welchem Beruf Sie arbeiten können!

Keine Rente erhält, wer sechs Stunden arbeiten könnte - auch wenn er keine Stelle hat.

Die Gewährung der Rente hängt maßgeblich vom Gutachten der Ärzte ab, die den Antragsteller im Auftrag der Rentenversicherung untersuchen. Üblicherweise werden Erwerbsminderungsrenten zunächst nur befristet genehmigt.

Erfolgsaussichten

Im Jahr 2005 wurden bundesweit 363.846 Anträge auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Davon wurden 173.630 (47,7%) bewilligt, jedoch rund ein Drittel davon erst nach einem Widerspruchsverfahren. Häufig beziehen Antragsteller - meist krankgeschrieben - noch Gehalt oder Krankengeld. Das können Arbeitgeber und Kasse dann bei rückwirkender Bewilligung der EM-Rente zurückfordern. Da die nachgezahlte Rente meist nicht ausreicht, bleiben Schulden - zu den gesundheitlichen Problemen kommen dann schnell auch noch finanzielle.

Rentenkürzungen

Für die Höhe der EM-Rente kommt es darauf an, wieviel der Antragsteller eingezahlt hat oder ihm als Beitrag angerechnet wird. Ist er unter 60 Jahre alt, wird hochgerechnet, wie viel Rente er bis zum 60.Lebensjahr erreicht hätte. Dieses Hochrechnen beschert vor allem jüngeren Betroffenen bessere Renten, wie das Beispiel eines 35-Jährigen zeigt (er hat seit 10 Jahren das Durchschnittseinkommen erzielt, für 2006 z.B. 29.304 EUR):

(*) Bei älteren Neurentnern hängt die Kürzung vom Monat ab, der sie von ihrem 63. Lebensjahr trennt: Pro Monat gibt es 0,3% weniger Rente. Erst ab 63 gibt es die Erwerbsminderungsrente ungekürzt.

Brauche ich eine private Versicherung ?

Die Antwort sollte sich folgerichtig ergeben:

JA ! Für Berufstätige ist die Versicherung ein Muss, denn sie federt den Einkommensverlust ab. Klar sollte sein: Billig ist eine Berufsunfähigkeits-Versicherung nicht, wenn sie beispielsweise einem Selbstständigen eine ausreichende Rente garantieren soll. Lassen Sie sich nicht von "flockigen" Werbespots mit Billigangeboten in die Irre führen. Ein ausreichender Schutz kostet Geld. Richtig ist aber, dass ein guter Versicherungsschutz gegen Berufsunfähigkeit um so preiswerter ist, je jünger Sie sind.

Beamte & Dienstunfähigkeit

Bei Beamten stellt sich bei gesundheitlichen Problemen die Frage: Dienstunfähig oder berufsunfähig?

Viele Versicherer arbeiten hier mit einer “unechten Dienstunfähigkeitsklausel”: Die Beamtin/der Beamte kann zwar dienstunfähig sein, aber nicht berufsunfähig, und erhält somit aus seinem Vertrag dennoch keine Leistung. Sie/er könnte ja ggfs. in ihrem/seinem alten Beruf trotzdem noch arbeiten oder eine andere, zumutbare Tätigkeit zum Gelderwerb ausüben.

Die Dienstunfähigkeitsversicherung der SIGNAL bietet hier einen TOP-Schutz mit einer “echten Dienstunfähigkeitsklausel” >>> lesen Sie dazu mehr.

 

Die SIGNAL IDUNA Gruppe hat seit 2006 und - im Rahmen der VVG-Reform - ab 2008 ihre bereits mehrfach ausgezeichnete Produktpalette noch einmal erweitert und modernisiert >>> mehr Info.

Informationen zur BU-Absicherung speziell für Existenzgründer im Handwerk finden Sie >> hier.

Sie sehen also: Alles spricht für eine optimale, private Vorsorge mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Nehmen Sie Ihre Zukunft selbst in die Hand! Ich helfe Ihnen gern dabei. Fordern Sie gleich hier Ihr persönliches Angebot an.

 

Berufs-/Erwerbsunfähigkeit

 

 

Letztes Site-Update: 23. April 2012

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