Die Basis-Rente (“Rürup-Rente”)
Mit Einführung des Alterseinkünftegesetzes im Jahr 2005 hat sich das Modell der Altersvorsorge in Deutschland hin zum “3-Schichten-Modell” neu aufgestellt. Eine der darin enthaltenen Formen der Altersvorsorge ist eine neue private Leibrente, die nach ihrem Erfinder “Rürup-Rente” oder auch “Basisrente” genannt wird.
Dabei handelt es sich um eine Private Rentenversicherung, für die jedoch einige besondere Bedingungen zu beachten sind.
Grundlagen der Rürup-Rente
Der Gesetzgeber stellt an die Rürup-Rente Bedingungen, die bereits aus der gesetzlichen Rentenversicherung bekannt sind:
Zum Ausgleich für die Versteuerung der Renten gewährt der Gesetzgeber also einen neuen Sonderausgabenabzug. Das bedeutet, die Beiträge zur Rürup-Rente können – zunächst teilweise und ansteigend in den nächsten Jahren – wie folgt von der Steuer abgesetzt werden: Ab 2005 maximal 20.000 EUR / 40.000 EUR (Ledige/Verheiratete), zunächst zu 60%. Dieser Satz steigt um 2% pro Jahr, bis dann im Jahr 2025 100% steuerlich absetzbar sind.
Gleichzeitig wird auch die Steuerpflicht in der Rentenphase angepasst: Beginnt die Rentenzahlung im Jahr 2007, sind 54% der Rente zu versteuern. Dieser Satz steigt um 2% pro Jahr bis zum Jahr 2024 und ab dann um 1% pro Jahr, bis ab dem Jahr 2040 100% der Rente zu versteuern sind.
Die völlig verfehlte “Günstigerprüfung” bei Einführung der Rürup-Rente wurde erfreulicherweise auch in Regierungskreisen als handwerklicher Fehler erkannt und mit dem Jahressteuergesetz 2007 wieder abgeschafft. Dieser Passus hatte in den allermeisten Fällen verhindert, dass vor allem Selbständige die Steuervorteile nutzen können. Jetzt können Rürup-Beiträge separat und ab dem ersten EURO geltend gemacht werden. So wirken sich die eingezahlten Beiträge grundsätzlich mit dem jeweils individuellem Steuersatz steuermindernd aus. Aufgrund dieser Steuerspareffekte und der steigenden steuerlichen Förderung ist die Basisrente jetzt ein hoch attraktives Produkt mit ansehnlichen Renditen.
Besonders interessant ist die Basisrente in Kombination mit einer Versicherung gegen Berufsunfähigkeit (BU). Denn genauso wie bei der Hauptversicherung können die Versicherten auch die Beiträge für den Zusatzbaustein bis zu einer festgelegten jährlichen Grenze steuerlich absetzen. In der Kombination mit einem Schutz gegen Berufsunfähigkeit ist die Basisrente das Altersvorsorgeprodukt mit der höchsten Nachsteuerrendite!
Achtung Gesellschafter-Geschäftsführer:
Sie sind als Arbeitnehmer in Führungsposition (GGF) oder Vorstand einer AG von der Rentenversicherungspflicht befreit. Bisher konnten Sie selbst oder Ihre Firma bis zu 20.000 EUR jährlich in eine Rürup-Rente einzahlen und die Beiträge voll steuerlich absetzen (in 2008 z.B. 66%). Ab 2008 werden Sie weniger profitieren: Ihnen wird nun ein fiktiver Rentenversicherungsbeitrag vom förderfähigen Höchstbeitrag abgezogen. So können Sie nur noch Beiträge bis ca. 7.340 EUR geltend machen. Prüfen Sie ggfs. Ihren bereits bestehenden Vertrag.
Die von der SIGNAL IDUNA in der Basis-Versorgung angebotenen Produkte

Letztes Site-Update: 23. April 2012

